Katrin Schmalfuß Immobilien
Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK) 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter aufgrund meiner Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- / Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

 

Angebot
Die Angebote der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Sie sind vertrauliche Informationen und nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Kunde gegen die Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

 

Anspruch auf Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, unverzüglich mitzuteilen, wann und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist. Wird kein Vertrag vorgelegt, wird nach den Werten des Angebotes der Provisionsanspruch errechnet.

 

Der Anspruch entsteht auch dann, wenn

  • der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen

  • der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,

  • vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.

Der Anspruch bleibt bestehen, wenn

  • der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt,

  • der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus den anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil zum Schadensersatz verpflichtet, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat.

 

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Objektnachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.

 
Provisionsfälligkeit
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird unser Provisionsanspruch fällig. Die Provision ist fällig und ohne Abzug innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.

 
Provisionssätze
Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall zu zahlen:

  • Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut) - berechnet vom Kaufpreis: vom Auftraggeber 3% zzgl. gesetzliche MwSt.

  • Erbbaurecht, vom Erbbauberechtigten: 1 Jahreserbbauzins zzgl. gesetzliche MwSt.

  • An- und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, vom Auftraggeber: 2,5 % zzgl. gesetzliche MwSt.

  • bei Vermietung / Verpachtung vom Auftraggeber - 2 Monatskaltmieten / Monatsanteile der Jahrespacht zzgl. gesetzliche MwSt.

  • bei Wohnraumvermietung: vom Auftraggeber zu zahlen 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzliche MwSt.

Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.

 

Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt.

 

Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.

 

Vorkenntnis

Ist die von der  Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche werden nicht anerkannt.

 

Gleichwertigkeit

Der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers entspricht dem Abschluss eines Kaufvertrages.
 

Aufwandsentschädigung

Auch oder gerade, wenn der Hauptvertrag nicht wirksam zustande kommt oder wenn der Auftraggeber seinen Vermietungs- oder Verkaufsauftrag aus persönlichen Gründen zurückzieht, ist eine Aufwandsentschädigung an den Makler zu zahlen. Dabei sind die Kosten für Inserate, Wege, Telefonate, Kopien und sonstiges Kosten auf Nachweis durch den Auftraggeber zu erstatten.

 

Haftung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm gegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

Alleinauftrag
Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt. In diesem Falle verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen weiteren Makler zu beauftragen, ansonsten macht sich der Auftraggeber schadenersatzpflichtig.

 

Besichtigungen

Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen.

 

Beurkundung

Wir klären alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen Kaufvertrag dabei.

 

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Schlussbestimmungen

Die Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nimmt keine Zahlungen für Verkäufer / Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist der Sitz des Maklers.

 

 

 

 

Stand: 2009


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