Katrin Schmalfuß Immobilien
Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK) 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter aufgrund meines Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

 

Angebote

Die Angebote der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Sie sind vertrauliche Informationen und nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

 

Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

 

Anspruch auf Provision

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung der Fa. Katrin Schmalfuss Immobilien ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, unverzüglich mitzuteilen, wann und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist. Wird kein Vertrag vorgelegt, wird nach den Werten des Angebotes der Provisionsanspruch errechnet.

 

Der Anspruch entsteht auch dann, wenn

  • der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen

  • der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird

  • vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.

Der Anspruch bleibt bestehen, wenn

  • der  zustande gekommmene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt,

  • der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus den anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil zum Schadensersatz verpflichtet, der den Anfechtungsgrund durchgesetzt hat.

 

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Objektnachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.

 

Provisionsfälligkeit

Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluss wird unser Provisionsabschluss fällig. Die Provision ist fällig und ohne Abzug innerhalb 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.

 

Provisionssätze

Die Provision wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet und ist abhängig von der jeweiligen Einzelvereinbarung mit Verkäufer - Käufer bzw. Vermieter - Mieter.

 

Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.

 

Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt.

 

Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.

 

Vorkenntnis

Ist die von der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche werden nicht anerkannt.

 

Gleichwertigkeit

Der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers entspricht dem Abschluss eines Kaufvertrages.

 

Aufwandsentschädigung

Auch oder gerade, wenn der Hauptvertrag nicht wirksam zustande kommt oder wenn der Auftraggeber seinen Vermietungs- oder Verkaufsauftrag aus persönlichen Gründen zurückzieht, ist eine Aufwandsentschädigung an den Makler zu zahlen. Dabei sind Kosten für Inserate, Wege, Telefonate, Kopien und sonstige Kosten auf Nachweis durch den Auftraggeber zu erstatten.

 

Haftung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

Eigentümerangaben

Die Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr gegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, der Maklerfirma, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Maklerfirma, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keinerlei Haftung.

 

Alleinauftrag

Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt. In diesem Falle verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen weiteren Makler zu beauftragen, ansonsten macht sich der Auftraggeber schadensersatzpflichtig.

 

Besichtigungen

Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen.

 

Beurkundung

Die Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien klärt alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und ist beim notariellen Kaufvertragsabschluss anwesend.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Schlussbestimmungen

Die Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nimmt keine Zahlungen für Verkäufer oder Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist der Sitz des Maklers.

 

 

Stand: 2012

 

 

 


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