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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit
bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter
aufgrund meines Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf-
oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen
zustande.
Angebote
Die Angebote der Fa. Katrin Schmalfuß
Immobilien verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Sie
sind vertrauliche Informationen und nur für den Empfänger
persönlich bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die
Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche
Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden
muss, an Dritte weiterzugeben.
Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer
als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Anspruch auf Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald
aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung der Fa. Katrin
Schmalfuss Immobilien ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt
sich die Verpflichtung, unverzüglich mitzuteilen, wann und zu
welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von der Fa. Katrin
Schmalfuß Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist.
Wird kein Vertrag vorgelegt, wird nach den Werten des Angebotes
der Provisionsanspruch errechnet.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn
-
der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen
-
der angestrebte wirtschaftliche
Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von
der Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nachgewiesenen
Vertragspartners erreicht wird
-
vertragliche Erweiterungen und
Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag
stehen.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn
-
der zustande gekommmene
Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt,
-
der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus
den anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig
gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich
angefochten, so ist derjenige Vertragsteil zum Schadensersatz
verpflichtet, der den Anfechtungsgrund durchgesetzt hat.
Der Provisionsanspruch entsteht auch
dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Objektnachweis an
einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.
Provisionsfälligkeit
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluss
wird unser Provisionsabschluss fällig. Die Provision ist fällig
und ohne Abzug innerhalb 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar.
Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle
Provision. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er
Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es
sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung
nachgewiesen.
Provisionssätze
Die Provision wird im Einzelfall nach
Aufwand berechnet und ist abhängig von der jeweiligen
Einzelvereinbarung mit Verkäufer - Käufer bzw. Vermieter -
Mieter.
Schließt der Ehegatte, ein Verwandter
oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft
einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch
dadurch ein Provisionsanspruch.
Der Provisionsanspruch entsteht auch bei
Kauf statt Miete oder umgekehrt.
Die Prüfung der Zulässigkeit der
Abstandserhebung ist nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.
Vorkenntnis
Ist die von der Fa. Katrin Schmalfuß
Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages
dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler
innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher
seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche werden nicht
anerkannt.
Gleichwertigkeit
Der Erwerb eines Objektes im Wege der
Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen
Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes
des Verkäufers entspricht dem Abschluss eines Kaufvertrages.
Aufwandsentschädigung
Auch oder gerade, wenn der Hauptvertrag
nicht wirksam zustande kommt oder wenn der Auftraggeber seinen
Vermietungs- oder Verkaufsauftrag aus persönlichen Gründen
zurückzieht, ist eine Aufwandsentschädigung an den Makler zu
zahlen. Dabei sind Kosten für Inserate, Wege, Telefonate, Kopien
und sonstige Kosten auf Nachweis durch den Auftraggeber zu
erstatten.
Haftung
Die Haftung des Maklers wird auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der
Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden
erleidet oder sein Leben verliert.
Eigentümerangaben
Die Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien
weist darauf hin, dass die von ihr gegebenen Objektinformationen
vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten
stammen und von ihr, der Maklerfirma, auf ihre Richtigkeit hin
nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese
Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Maklerfirma,
die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die
Richtigkeit der Angaben keinerlei Haftung.
Alleinauftrag
Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen
Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt. In diesem Falle
verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen weiteren Makler zu
beauftragen, ansonsten macht sich der Auftraggeber
schadensersatzpflichtig.
Besichtigungen
Besichtigungen sind nur nach Absprache
mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der
Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der
Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen.
Beurkundung
Die Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien
klärt alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich
der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und ist beim notariellen
Kaufvertragsabschluss anwesend.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der
vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt
auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein
anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll
zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.
Schlussbestimmungen
Die Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien
nimmt keine Zahlungen für Verkäufer oder Vermieter in Empfang.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem
Maklervertrag ist der Sitz des Maklers.
Stand: 2012
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