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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme
der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem
Verkäufer / Vermieter aufgrund meiner Angebotes kommt der
Maklervertrag mit dem Kauf- / Mietinteressenten zu den
nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Angebot
Die Angebote der Fa.
Katrin Schmalfuß Immobilien verstehen sich freibleibend und
unverbindlich. Sie sind vertrauliche Informationen und
nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Diesem ist es
ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und
Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers,
die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte
weiterzugeben.
Verstößt der Kunde
gegen die Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere
Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen
weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten.
Doppeltätigkeit
Der Makler darf
sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer
provisionspflichtig tätig werden.
Anspruch auf Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des
Nachweises oder der Vermittlung der Fa. Katrin Schmalfuß
Immobilien ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt sich
die Verpflichtung, unverzüglich mitzuteilen, wann und zu
welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von der Fa. Katrin
Schmalfuß Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen
ist. Wird kein Vertrag vorgelegt, wird nach den Werten des
Angebotes der Provisionsanspruch errechnet.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn
-
der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom
Angebot abweichen
-
der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag
über ein anderes Objekt des von der Fa. Katrin Schmalfuß
Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird,
-
vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande
kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn
-
der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender
Bedingungen erlischt,
-
der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des
Auftraggebers aufgelöst oder aus den anderen in seiner
Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht
erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige
Vertragsteil zum Schadensersatz verpflichtet, der den
Anfechtungsgrund gesetzt hat.
Der
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den
erhaltenen Objektnachweis an einen Dritten weitergibt und dieser
den Kaufvertrag abschließt.
Provisionsfälligkeit
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird unser
Provisionsanspruch fällig. Die Provision ist fällig und ohne
Abzug innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die
volle Provision. Kommt der
Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in
Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, es
wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.
Provisionssätze Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind im
Erfolgsfall zu zahlen:
-
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut) - berechnet vom Kaufpreis: vom
Auftraggeber 3% zzgl. gesetzliche MwSt.
-
Erbbaurecht, vom Erbbauberechtigten: 1 Jahreserbbauzins
zzgl. gesetzliche MwSt.
-
An- und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, vom
Auftraggeber: 2,5 % zzgl. gesetzliche MwSt.
-
bei Vermietung / Verpachtung vom
Auftraggeber - 2 Monatskaltmieten / Monatsanteile der Jahrespacht
zzgl. gesetzliche MwSt.
-
bei Wohnraumvermietung: vom Auftraggeber zu zahlen
2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzliche MwSt.
Schließt der
Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich verbundene
Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene
Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.
Der
Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder
umgekehrt.
Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht
Gegenstand unserer Tätigkeit.
Vorkenntnis
Ist die von der
Fa. Katrin Schmalfuß Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum
Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt
er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt
den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche
werden nicht anerkannt.
Gleichwertigkeit
Der Erwerb eines
Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von
realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen
vergleichbaren Objektes des Verkäufers entspricht dem Abschluss
eines Kaufvertrages.
Aufwandsentschädigung
Auch oder gerade,
wenn der Hauptvertrag nicht wirksam zustande kommt oder wenn der
Auftraggeber seinen Vermietungs- oder Verkaufsauftrag aus
persönlichen Gründen zurückzieht, ist eine Aufwandsentschädigung
an den Makler zu zahlen. Dabei sind die Kosten für Inserate,
Wege, Telefonate, Kopien und sonstiges Kosten auf Nachweis durch
den Auftraggeber zu erstatten.
Haftung
Die Haftung des
Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers
keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Eigentümerangaben
Der
Makler weist darauf hin, dass die von ihm gegebenen
Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer
beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre
Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des
Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt
für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Alleinauftrag Alleinaufträge werden mit
dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgehandelt. In
diesem Falle verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen weiteren
Makler zu beauftragen, ansonsten macht sich der Auftraggeber
schadenersatzpflichtig.
Besichtigungen
Besichtigungen sind
nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung
kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem
Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes
überzeugen.
Beurkundung
Wir klären alle
Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der
Finanzierung / Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen
Kaufvertrag dabei.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn
innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer
Teil aber wirksam.
Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Schlussbestimmungen
Die Fa. Katrin
Schmalfuß Immobilien nimmt keine Zahlungen für Verkäufer /
Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen
Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist der Sitz des Maklers.
Stand: 2009
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