Katrin Schmalfuß Immobilien
Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK) 
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Schufa

Wer ist die Schufa?

"Schufa" steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und soll Kreditgeber und andere Dienstleister vor Verlusten sowie den Kreditnehmer bzw. Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung bewahren. Dazu können sich Banken, Händler, Vermieter, aber auch kreditgewährende Unternehmen wie z. B. Versandhandelsunternehmen und Kaufhäuser bei der Schufa über die Zahlungsfähig- und -willigkeit der Verbraucher informieren. Die Schufa erteilt jedes Jahr fund 70 Mio. Auskünfte, mehr als 90 % davon positiv.

 

Wie funktioniert die Schufa?

Die Vertragspartner übermitteln der Schufa bestimmte Daten aus der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden, z. B. bei einem Kredit die Daten über Betrag und Laufzeit des Kredits ("Positivmerkmale"). Soweit ein Vertrag nicht vertragsgemäß abgewickelt wird, werden diese Daten ebenfalls an die Schufa übermittelt ("Negativmerkmale"). Außerdem bezieht die Schufa Informationen aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen.

 

Rechtlicher Hintergrund der Schufa und "Schufa-Klausel"

Die Schufa ist eine "Auskunftei" und verarbeitet geschäftsmäßig personenbezogene Daten mit dem Ziel, sie an bestimmte Unternehmen zu übermitteln. Eine solche Datenverarbeitung unterliegt § 29 Bundesdatenschutzgesetz. Die Datenverarbeitung ist danach insbesondere zulässig, wenn "kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung oder Veränderung" hat. Bei betroffenen Antragstellern eines Kredits gibt es aber durchaus Gründe, die der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entgegenstehen. Grundsätzlich dürfen deshalb Kundendaten an die Schufa nur übermittelt werden, wenn der Betroffene in ihre Übermittlung einwilligt. Das geschieht in der Regel formularmäßig durch die Unterzeichnung der "Schufa-Klausel".

 

Die Schufa-Selbstauskunft

Gegen die Entrichtung eines Betrags von 7,60 Euro kann jeder Betroffene bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen. Die Schufa teilt dem Betroffenen dann mit, welche personenbezogenen Daten (mit Ausnahme des Scorewerts) gespeichert sind. Nicht mitgeteilt wird, an wen die Daten des Betroffenen übermittelt worden sind. Die generelle Kostenerhebung entspricht nicht dem Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach eine Auskunft für den Betroffenen grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat, § 34 Abs. 5  Satz 1. Ein Entgelt ist allerdings zulässig, wenn der Betroffene die erteilte Auskunft wirtschaftlich nutzen kann. Das Entgelt darf die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht übersteigen. Die Schufa darf also mit der Erteilung einer Selbstauskunft keinen Gewinn erzielen. Ob der Betrag von 7,60 Euro angemessen ist, ist jedoch umstritten.

 

Der "Score-Wert" der Schufa

Das Kredit-Scoring greift auf Krediterfahrungen aus der Vergangenheit zurück, um die Chancen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufes für den Antragsteller eines Kredits zu bestimmen. Es basiert auf einem "objektiv mathematisch-statistischen" Verfahren. Bestimmte statistische Angaben werden mit Krediterfahrungen verknüpft. Je nach Grad der positiven Erfahrung erhält jede Personengruppe pro Erhebungsgegenstand einen Wert zugeordnet. Alle ausgewerteten Daten, die mit einer Zahl verknüpft werden, bilden in der Summe den "Score-Wert", der zwischen 0 und 1000 liegt. Je höher der Wert, um so höher ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller seinen Kredit ordnungsgemäß erfüllt.

 

Ist der Score-Wert ein personenbezogenes Datum?

Es ist streitig, ob der Score-Wert personenbezogene Daten enthält oder nicht. Nach Auffassung der Schufa ist das Scoring lediglich ein Wahrscheinlichkeitswert, der ausschließlich eine objektive statistische Aussage enthält. Deshalb sei der Score-Wert kein personenbezogenes Datum und deshalb auch nicht auskunftspflichtig. Diese Auffassung vernachlässigt jedoch die Tatsache, dass der Score-Wert zwar mit einer statistischen Methode ermittelt, zugleich aber auch einer konkreten Person zugeordnet wird. Der Score-Wert erhält damit ein Wahrscheinlichkeitsurteil darüber, wie kreditwürdig eine Person ist und stellt damit ein personenbezogenes Datum dar.

 

Wie ist das Scoring rechtlich zu beurteilen?

Personenbezogene Daten dürfen nur zu einem Score-Wert verarbeitet werden, wenn der Kunde zuvor wirksam in die Übermittlung an die Schufa eingewilligt hat. Die Weitergabe eines Score-Werts an die Vertragspartner der Schufa ist eine geschäftsmäßige Datenübermittlung im Sinne von § 29 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Eine solche Weitergabe von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft nachweisen kann und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem  Ausschluss der Übermittlung hat.

Der betroffene Kunde hat ein schutzwürdiges Interesse, das einer Übermittlung des Score-Wertes an die Schufa-Vertragspartner entgegenstehen kann. Schließlich wird faktisch aus einer Summe von statistischen Daten eine personenbezogene Information hergestellt (z. B. "Der Kunde erfüllt seinen Kredit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht."), die nicht notwendig mit der Realität übereinstimmt. Die Erstellung und die Übermittlung eines Score-Wertes kann im Einzelfall außerordentlich gefährlich für den betroffenen Kunden sein, weil Kreditinstitute sich bei der Kreditvergabe in der Praxis zumindest auch am  Score-Wert orientieren. Das Scoring ist nach Ansicht des unabhängigen Landeszentrums rechtswidrig, es sei denn, der Betroffene hat zuvor wirksam eingewilligt. Für eine Einwilligung ist es aber nach ganz überwiegender Meinung erforderlich, dass der Betroffene die Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann. Das ist bei der aktuellen Schufa-Klausel nicht gegeben, weil sie die Kriterien nicht offen legt, nach denen der Score-Wert ermittelt wird.

 

Schufa-Selbstauskunft und Score-Wert

Wer bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) über eine so genannte Eigenauskunft die über ihn gespeicherten Einträge abfragen will, muss künftig deswegen keine negativen Folgen mehr befürchten. Ab dem 01.07.2002 wird laut Schufa kein Score mehr übermittelt, der eingeholte Eigenauskünfte berücksichtigt.

 

Gerichtsurteile

Offene Rechnungen dürfen nicht - die Kreditwürdigkeit verschlechternd - bei der Schufa gespeichert werden, wenn der  Schuldner noch gerichtlich gegen diese Forderungen vorgeht (Landgericht Düsseldorf, AZ 12  O 392/01).

 

 

 

 


(c) 2010, Katrin Schmalfuß Immobilien