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Baukindergeld

Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld ins Eigenheim
Seit dem 18.09.2018 unterstützt der Staat mit einem Zuschuss den Erwerb von Wohneigentum. Bis zu 12.000,00 Euro pro Kind über einen Zeitraum von max. 10 Jahren. Gerade Familien und Alleinerziehende mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen dabei unterstützt werden, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Bezuschusst werden Bauvorhaben zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020. Die in diesem Zeitraum geschlossenen Kaufverträge oder Baugenehmigungen berechtigen zum Antrag der Förderung bei der KfW. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Einzug in die selbstgenutzte Immobilie gestellt werden. Die Antragsfristen wurden verlängert - so kann der Antrag nun bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Weiterhin gilt, dass die erforderlichen Nachweisdokumente innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung im Zuschussportal der KfW hochgeladen werden müssen, um die Förderbedingungen einzuhalten und somit die Zahlungen zu erhalten. 

Wem steht nun aber eine Förderung zu, abgesehen von den oben genannten Bedingungen?
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren sein und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Antragsteller muss Eigentümer der neu erworbenen Immobilie sein und zudem das Kindergeld beziehen. 

Die Einkommensgrenze liegt bei einem Kind bei 75.000,00 jährlich, für jedes weitere Kind erhöht sich diese um 15.000,00 Euro. 
Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen keine weiteren Immobilien im Besitz sein und die Immobilie muss zudem mindestens 10 Jahre lang selbst genutzt werden. 

Das Geld wird jährlich am selben Tag ausgezahlt. Pro Kind gibt es auf zehn Jahre verteilt eine Förderung von 1.200,00 Euro pro Jahr, also insgesamt 12.000,00 Euro. 


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