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Mietergarten - klare Regeln

Rechte und Pflichten der Mieter im Garten oder auf dem Balkon

Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete in einer Terrassenwohnung wohnt, für den gelten klare Regeln. Der Garten darf nur genutzt werden, wenn dieser zusammen mit der Wohnung vermietet wird oder allen Mietern gleichermaßen zur Verfügung steht. 
Der Mieter darf vorhandene Sträucher oder Bäume nicht einfach so entfernen, dazu ist regelmäßig die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Sofern es sich im üblichen Rahmen hält, dürfen jedoch Blumen gepflanzt oder auch kleinere Gemüsebeete angelegt werden. Nachstehend ein kleiner Überblick: 

Grillen, Rasenmähen, Nacktsonnen - was ist erlaubt?
Es wird draußen wärmer und die Freiluftsaison beginnt. Es werden die Rasenmäher in Betrieb genommen, Angrillen ist angesagt und vielleicht gibt es auch schon erste Sonnenbäder. Nicht jeder ist darüber erfreut, doch was ist erlaubt und was nicht? 

Rasenmäher dürfen nur zu festgelegten Zeiten benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen darf der Rasen nicht gemäht werden. Zudem hat  jede Gemeinde eine eigene Lärmschutzsatzung dazu. In Glienicke gelten z. B. Ruhezeiten: mittags zwischen 13.00 - 15.00 Uhr und am Sonntag den ganzen Tag. Dies gilt aber nicht für gewerblich Tätige, diese dürfen an Werktagen, also Montag bis Samstag, auch in der Mittagszeit mit dem Rasenmäher hantieren. 

Für weiteren Ärger können laute Gartenpartys im Sommer sorgen. Und auch Kindergeschrei beim Planschen kann schon mal laut werden.  Wenn der Krach überhand nimmt, kann es richtigen Ärger durch die Nachbarn geben. Denn auch diese haben ein Ruhebedürfnis und werden sich dann an den Vermieter wenden. Auch hier sind in der Regel die Ruhezeiten einzuhalten. 

Grillen kann im Mietvertrag untersagt werden! 
Prinzipiell darf man im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon grillen. Das ist durch die Nachbarn zu akzeptieren, es sei denn, der Rauch zieht direkt in die Nachbarwohnung. In der Regel werden bei Mehrfamilienhäusern nur Elektrogrills durch den Vermieter zugelassen. Aus Brandschutzgründen dürfen sowohl gasbetriebene oder Holzkohlegrills nicht zum Einsatz kommen. Dies wird in der Regel im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung geregelt. 

Nacktsonnen ist nicht unbedingt Privatsache
Wenn sich der Nachbar nackt im Garten sonnt, ist man vielleicht nicht erfreut. Solange der Hausfrieden nicht gestört ist, ist im Prinzip FKK im eigenen Garten oder auf dem Balkon aber erlaubt und auch kein Grund zur Kündigung. So urteilte zum Beispiel das Amtsgericht Merzig (Az.: 23 C 1282/04). 
Wenn jedoch das Sonnenbaden a la FKK als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" interpretiert wird, kann es kritisch werden. Wenn nämlich der Garten oder der Balkon von der Straße her leicht einsehbar ist, kann u. U. eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen Belästigung der Allgemeinheit vorliegen.

Hecken und Bäume des Nachbarn 
Immer wieder sorgen ausufernd wuchernde Hecken oder Pflanzen für Ärger unter Nachbarn. Äste, die in den Nachbargarten hinreinragen, müssen bis auf das eigene Grundstück zurück geschnitten werden. Der Nachbar darf jedoch nicht einfach zur Säge greifen, sondern muss den Strauch- oder Baumbesitzer zum Rückschnitt auffordern. Er muss Gelegenheit haben, innerhalb einer bestimmten Frist die Äste oder Zweige selber zu entfernen. Obst am Baum, der dem Nachbarn gehört, darf nicht gepflückt werden. Erst wenn dieses abgefallen ist und auf dem eigenen Grundstück liegt, darf es gegessen werden. 

Blumen und Töpfe am Balkon 
Viele möchten Blumen oder Kräuter auf dem eigenen Balkon anpflanzen. Jedoch müssen Töpfe und Kästen so aufgestellt oder befestigt werden, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gießen ist ebenfalls Vorsitz geboten: es dürfen weder die Hausfassade beschädigt noch die unten wohnenden Nachbarn gestört werden (AG München, Az.: 271 C 73794/00).  Es muss auch nicht hingenommen werden, dass von oben ständig abgestorbene Blüten auf den eigenen Balkon oder die Terrasse fallen (Landgericht Berlin, Az.: 67 S 127/02). Hier ist auf jeden Fall gegenseitige Rücksichtnahme geboten. 

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