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Tipps und Tricks für den privaten Immobilienverkauf

Tipps und Tricks für den privaten 
Immobilienverkauf

Viele Eigentümer sind davon überzeugt, dass der Verkauf ihrer Immobilie einfach erfolgen kann. Schließlich hält die Nachfrage nach Immobilien an und die Preise steigen ja jährlich. Es reicht, ein paar Anzeigen im Internet, einige Besichtigungen und dann muss nur ein passender Notar tätig werden – alles ganz unkompliziert. 


So einfach ist es aber in der Regel und auch meinen Erfahrungen heraus eben nicht. Es gibt sehr viele Aspekte, die bei einem Immobilienverkauf zu beachten sind. Denn Sie möchten sicherlich einen erfolgreichen Verkauf und auch nicht viel Geld verlieren. Es geht schließlich um Ihr Vermögen! 


Wir möchten Ihnen mit unseren Tipps und Tricks helfen, die meisten Fehler zu vermeiden und Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen. 


Tipp 1: Professionelle Planung

Eine gute Planung ist hier die wichtigste Voraussetzung. Der private Immobilienverkäufer macht sich darüber nur wenige Gedanken darüber, professionelle Immobilienverkäufer dagegen schon. 


Beantworten Sie sich im Vorfeld einige Fragen, um den Verkaufsprozess gezielt anzugehen:

• Wann soll der Verkauf vollzogen sein? 

• Wie setze ich einen marktgerechten Angebotspreis an? 

• Wie ist es, wenn noch Belastungen im Grundbuch stehen? 

• Wie und wo werbe ich für meine Immobilie? 

• Über welche Kanäle können mich Interessenten kontaktieren? 

• Wie stelle ich meine Erreichbarkeit sicher? 

• Welche Informationen gebe ich beim ersten Kontakt am Telefon weiter? 

• Woran erkenne ich eine sichere Finanzierung? 

• Zu welchem Notar gehe ich und wann muss ich den Termin vereinbaren? 

• Welche Unterlagen muss ich bereithalten? 

• Wie und wann soll der Kaufpreis bezahlt sein? 

• Wann soll die Schlüsselübergabe stattfinden?


Tipp 2: Keine falschen Hoffnungen wecken

Jeder hat eigene Vorstellungen. Was dem einen gefällt, mag der nächste noch lange nicht. Daher beschreiben Sie Ihre Immobilie nicht zu aufwendig und mit subjektiven Einschätzungen versehen. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Interessent sich etwas vorstellt, was nachher in der Realität doch stark davon abweicht. Er wird bei der Besichtigung enttäuscht sein oder sich nicht gut informieren führen. Dies ist keine gute Grundlage, um die Immobilie zu verkaufen. 


Daher hier unser Rat: Bleiben Sie in der Beschreibung sachlich und vermeiden Sie eigene Einschätzungen. Fügen Sie Ihrer Anzeige Bilder hinzu, so dass Interessenten relativ gut einschätzen können, ob die Immobilie den eigenen Wünschen entspricht. Das erspart dann später Ihre Zeit und es sind nicht unnötig viele Besichtigungen notwendig. 


Aber: Ihre Bilder sollten trotzdem ansprechend wirken und nicht dunkel oder verwackelt sein. Das wirkt nicht besonders gut und solche Fotos schrecken eher ab. 


Tipp 3: Einschätzung der Verkaufsdauer

Die Immobilie ist sofort verkauft, sobald sie auf den Markt kauft? Das wünscht man sich, aber in den meisten Fällen ist dies nicht der Fall. Es ist schwer, diesen Zeitraum nicht zu unter- oder überschätzen. 


Erst wenige Wochen vor dem gewünschten Umzugstermin mit dem Verkauf zu beginnen, erweist sich schnell als zu spät und man gerät unter Druck bei der Suche nach dem richtigen Käufer. Das ist immer eine schlechte Ausgangslage für Preis- und Verkaufsverhandlungen. Daher planen Sie sorgfältig und mit dem nötigen Zeitvorlauf. 


Aber den Verkauf in die Länge zu ziehen, ist auch die falsche Strategie. Der Immobilienmarkt steht bei Kaufinteressenten unter immenser Beobachtung und Immobilien, die bereits seit einem halben Jahr oder länger online sind, erwecken Zweifel am Angebot (es muss doch einen Grund geben, dass das Haus noch nicht verkauft ist). Gegebenenfalls müssen Sie Ihren Angebotspreis überprüfen. Aber wenn dieser mehrfach gesenkt wird, entsteht auch wieder ein schlechter Eindruck (siehe oben). 


Fakt ist: Je zügiger Sie Ihre Immobilie verkaufen können, desto besser wird der erzielte Verkaufspreis sein. Je länger eine Immobilie am Markt ist, desto schwieriger wird es, den geforderten Preis zu erzielen. 


Tipp 4: Richtige Preiseinschätzung

Einer der wichtigsten Punkt in der Vorbereitung des Immobilienverkaufs ist die Festlegung eines marktgerechten Angebotspreises. Ist dieser zu niedrig, haben Sie zwar viel Nachfrage und unter Umständen einen sehr schnellen Verkaufserfolg, aber Sie verschenken auch Ihr Geld. 

Mit einem zu hohen Angebotspreis verprellen Sie mögliche Kaufinteressenten und gleichzeitig führt dieser zu einer langen Vermarktungsdauer, so dass der zu hohe Angebotspreis mehrfach gesenkt werden muss und dann auch noch zu Vermögensverlusten führt, weil schlußendlich zu niedrig verkauft wird (siehe weiter oben).


Es wurden dazu Studien durchgeführt. Nachweislich wurde festgestellt, dass ein mit fünf Prozent höherer Marktwert eine Vermarktungsdauer von durchschnittlich 63 Tagen und einem Verlust von mehreren Tausend Euro rechnen muss. Bei einem 10%igen Aufschlag verlängert sich die Vermarktungsdauer auf ca. 9 Monate und ein Vermögensverlust von ca. 5 Prozent des tatsächlichen Marktwertes (also noch darunter). 


Setzen Sie daher den marktgerechten Preis an und preisen Sie den „Verhandlungsspielraum“ nicht zu hoch an. 


Den marktgerechten Preis zu finden, ist aber nicht einfach, denn jede Immobilie ist einzigartig. Sie können Ihre Immobilie nicht mit ähnlichen Immobilien in Ihrer Nachbarschaft vergleichen. Hier fallen mehrere Punkte ins Gewicht: Bauart, Lage, Ausstattung, Zeitpunkt des Verkaufs. Daher ist es schwer, den wirklichen Marktwert zu bestimmen.


Immobilienprofis führen dazu eine umfangreiche Marktanalyse durch. Sie können z. B. Daten über bereits verkaufte Objekte in Ihrer Nachbarschaft einholen, vergleichen und sich daran orientieren. Weiterhin müssen Sie noch mehr Daten einbeziehen: Liegenschaftszins, aktuellen Bodenrichtwert und den Marktanpassungsfaktor. Solche Daten erhalten Sie bei den lokalen Gutachterausschüssen oder über Anbieter speziell für Immobilienbewertungen. 


Tipp 5: Berücksichtigen Sie Baumängel und -schäden

Nicht jede Immobilie ist mangelfrei, sondern es sind Baumängel oder Bauschäden vorhanden. Ist vielleicht auch Ihre Immobilie betroffen? Sie müssen diese Mängel gegenüber potenziellen Kaufinteressenten offenbaren, da es ansonsten zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Und am besten berücksichtigen Sie diese Mängel auch bei der Preisgestaltung. 


Wenn Sie Schäden nicht gleich offen ansprechen und Käufer diese auch bei Besichtigungen nicht gleich entdecken – spätestens beim Einzug während der Renovierungsarbeiten droht dann der Ärger!


Sie müssen jetzt aber nicht auch erst eine Instandsetzung Ihrer Immobilie durchführen, falls Ihre Immobilie doch erhebliche Schäden aufweist. Sie können mit der richtigen Strategie auch Ihre „Problem-Immobilie“ verkaufen. Dazu unsere Tipps:


• Gehen Sie mit Mängeln und Schäden offensiv um. 

• Beschönigen Sie nichts. 

• Gehen Sie die Objektbeschreibung mit etwas Humor an. 

• Setzen Sie den Kaufpreis realistisch an.


In der Regel möchten die Kaufinteressenten an „ihrem“ neuen Haus sich selber einbringen und evtl. Mängel selber beheben. 


Tipp 6: Holen Sie das ganze Potenzial aus der Immobilie raus

Wenn Ihre Immobilie schon etwas älter ist und der energetische Standard entspricht nicht den heutigen Standards? Für Familie mit Kindern sind vielleicht enge Türen und zahlreiche Treppen abschreckend? Solche Umstände drücken ggf. den Kaufpreis oder schrecken Kaufinteressenten ab. 


Sie können jedoch Ihr Haus genau analysieren und mit einem Energieberater könnte man Vorschläge erarbeiten, wie der Energiestandard des Hauses verbessert werden kann. Dies kann man den potentiellen Kaufinteressenten durchaus vorlegen. 

Vielleicht passt das vorgeschlagene Modernisierungskonzept zu den Vorstellungen der zukünftigen Eigentümer und es ist ein attraktives Umbauprojekt. 


Ein anderes Thema wäre Barrierefreiheit. Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt. Viele Interessenten denken schon bei der Besichtigung darüber nach, ob und wie die Immobilie auch mit dem Alter noch geeignet ist. 

Auch hier kann man bei der Besichtigung ein bereits ausgearbeitetes Modernisierungskonzept inklusive Kosten vorlegen. Dazu benötigen Sie aber Hilfe. 


Sie haben Ihre Immobilie bereits modernisiert und sie ist bereits barrierefrei? Wunderbar, dann thematisieren Sie dies auch in Ihren Anzeigen. 


Zeigen Sie also potentiellen Interessenten auf, welches Potential die Immobilie hat und was alles machbar ist. 


Tipp 7: Alle Unterlagen zusammentragen

Für Ihre Kaufinteressenten müssen Sie alle Unterlagen bereithalten, denn nur so können sich diese über die Immobilie umfassend informieren. 

Spätestens, wenn der Käufer sich um eine Finanzierung bei der Bank bemüht, müssen bestimmte Unterlagen vorliegen. Und hier ist es zeitlich eng – mehrere Interessenten interessieren sich für das Objekt und möchten natürlich die Finanzierung nachweisen können, um das Objekt von Ihnen kaufen zu können. 

Für Immobilienmakler ist dies eine Selbstverständlichkeit, denn jeder zusätzliche Tag, an dem der Kaufinteressent auf die Unterlagen warten, erhöht das Risiko, dass der Interessent eine andere Immobilie findet und sich noch umentscheidet. 


Welche Unterlagen müssen Sie dem Kaufinteressenten übergeben:

• Grundbuchauszug

• Auszug aus dem Baulastenverzeichnis 

• Katasterkarte 

• Baubeschreibung 

• Bauzeichnungen 

• Teilungserklärung bei Teileigentum 

• Abrechnungen und Protokolle der WEG 

• Energieausweis 

• Wohn- und Nutzflächenberechnung 

• Gebäudeversicherungspolice 

• Grundsteuerbescheid 

• Erbbaurechtsvertrag (falls vorhanden) 

• Mietverträge / Pachtverträge 

• Aufstellung der Ist-Miete und Soll-Miete 

• Betriebskosten bei Eigentumswohnungen 

• Liste bekannter Mängel 

• Liste von Modernisierungen / Reparaturen (mit Jahresangabe und Betrag) 

• Grundschuldbrief bzw. Löschungsbewilligung der Bank (falls Grundschuld getilgt) 

• Bei aufgeteiltem MFH: Teilungserklärung und Aufteilungsplan


Tipp 8: Energieausweis beschaffen

Seit 2009 müssen Eigentümer lt. Energie-Einsparverordnung EnEV einen Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf vorlegen. 

Der Gesetzgeber hat die Regelung in 2014 noch einmal verschärft: der Energieausweis muss bereits bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. 


Sofern Sie in Ihrer Anzeige keine Angaben zum Energieausweis machen, drohen Bußgelder bis zu 15.000,00 Euro. Die Deutsche Umwelthilfe z. b. führt zahlreiche Verfahren gegen Personen, die keine Pflichtangaben machten. 


Im Internet gibt es verschiedene Anbieter, über die Sie einen Energieausweis beantragen können. Achten Sie darauf, dass der Ausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert ist. Es gibt zudem zwei Arten von Energieausweisen. Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie lediglich die Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre. Mit diesem Ausweis wird dann auch nur das nutzerspezifische Verhalten der bisherigen Bewohner wiedergegeben. 

Für den Bedarfsausweis ist jedoch eine genaue Objektbegehung notwendig. Diese Art vom Energieausweis ist aussagekräftiger, da hier die bauphysikalischen Eigenschaften der Außenbauteile wie Fenster, Dämmstoffe oder verwendete Baumaterialien bewertet werden.


Grundsätzlich können Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen. 

Ein Bedarfsausweis ist jedoch immer dann notwendig, wenn das Objekt nicht größer als ein bis vier Wohneinheiten ist und die Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 ausgestellt wurde und wenn das Haus nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV77) energetisch modernisiert wurde. 


Die Angaben im Energieausweis müssen zwingend korrekt sein, denn sonst drohen auch hier Bußgelder bis zu 15.000,00 Euro. 


Tipp 9: Richtige Wohnflächenangaben

Es sollten schon die richtigen Angaben sein. Einfach nur schätzen oder aufrunden, das machen private Verkäufer gern, um die Immobilie für Kaufinteressenten attraktiver zu machen. Aber vielleicht wissen sie die exakte Quadratmeterzahl auch nicht mehr genau. 

Für den Privatverkäufer kann das teuer werden: der Verkaufspreis kann gemindert werden und es können auch Schadensersatzforderungen kommen, z. B. für Finanzierungs- und Notarkosten sowie Grunderwerbsteuer, die der Käufer ja auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat.  Auch die ausgeschlossene Gewährleistung schützt in diesem Fall nicht. 


Der BGH hat z. B. in 2015 bereits entschieden, dass bei Mieterhöhungen ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14).

Dadurch ist die korrekte Wohnflächenberechnung von höherer Bedeutung, denn es kann davon ausgegangen werden, dass die korrekte Wohnflächenberechnung auch bei Neuvermietungen und beim Verkauf als Grundlage angesehen wird. 


Für die Ermittlung der korrekten Wohnfläche sind zahlreiche Richtlinien zu beachten. Die Wohnflächenverordnung schreibt z. B. vor, welche Berechnungsmaßstäbe für Fenster- und Türrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbeln, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen anzuwenden sind. 

Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 und 100% von der Grundfläche vorzunehmen.


Tipp 10: Sparen Sie Gerichtskosten

Wenn es beim Verkauf zu Unstimmigkeiten kommt, z. B. weil sich die Partner getrennt haben und nicht einigen können oder es gibt eine Erbengemeinschaft, die sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen können, dann können Sie auch Immobilienspezialisten beauftragen, die eine spezielle Ausbildung zum Mediator absolviert haben und Streitparteien dazu verhelfen, sich außergerichtlich zu einigen. 


Als neutrale Dritte können Mediatoren zwischen den Parteien vermitteln und dabei die Interessen aller Beteiligten im Auge behalten. Dank ihrer immobilienwirtschaftlichen Fachkenntnisse fördern sie durch gezielte Fragen den konstruktiven Austausch und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung. 


Tipp 11: Immer erreichbar sein

Die Nachfrage nach Immobilien sind hoch und sobald eine Immobilie auf den Markt kommen, melden sich schnell mal 30 – 40 Interessenten an einem Tag – per Mail oder per Telefon. 


Für diesen Fall könnte man sich z. B. eine Prepaidkarte mit einer neuen Nummer zulegen, damit der Privatanschluss auch für Verwandte und Freunde noch erreichbar ist. Discounter bieten günstige Lösungen an und ein altes Mobiltelefon findet sich vielleicht auch noch irgendwo. So vermeiden Sie, dass Ihre private Nummer im Netz veröffentlicht ist und diese auch noch bei zahlreichen Fremden bekannt ist. 


Und Sie müssen dafür sorgen, dass Sie für Ihre Interessenten erreichbar sind, besonders abends und auch am Wochenende. Ein Kaufinteressent wird sich nicht wiederholt an Sie wenden: wenn Sie nicht erreichbar sind oder auf E-Mails nicht antworten, wird er sich schnell einem anderen Objekt zuwenden. 


Tipp 12: Nicht zu viele Informationen preisgeben

Halten Sie sich bei den Informationen im Internet etwas zurück und geben Sie auch am Telefon nicht vorschnell etwas preis. Sie kennen die Person, die sich da meldet, noch nicht. 


Beim Telefonat geben Sie auf keinen Fall bekannt, an welchen Tagen die Immobilie leer steht bzw. wann Sie nicht zu Hause sind. Es gibt immer noch Anrufer, die so herausfinden wollen, wann Ihre Immobilie in Ruhe ausgeräumt werden kann. 


Tipp 13: Interessenten nicht uneingeschränkt vertrauen

Leider gibt es viele Kaufinteressenten, die sich unter Umständen Ihre Immobilie gar nicht leisten können. Bevor Sie also Ihre Immobilie für Besichtigungen öffnen, prüfen Sie erst einmal, ob die Kaufinteressenten auch über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Ansonsten ist „Besichtigungstourismus“ vorprogrammiert. 


Fragen Sie also nach der Höhe des Einkommens, des Eigenkapitals, ob noch weitere Kredite zu bedienen sind usw. Am besten ist jedoch, Sie lassen sich vor einer Besichtigung die Finanzierungsbestätigung einer entsprechenden Bank geben. Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein. Der Notar wird die Vermögensverhältnisse Ihres Käufers nicht prüfen, dazu ist er nicht verpflichtet. Im schlimmsten Fall muss der notarielle Kaufvertrag rückabgewickelt werden, weil der Käufer den Kaufpreis nicht zahlen kann. 


Tipp 14: Besichtigungstermin vorbereiten

Sie haben nur eine Chance, Ihr Haus optimal zu präsentieren und der erste Eindruck ist immer noch entscheidend. Attraktiv hergerichtete Immobilien, z. B. mit Homestaging, erzielen einen höheren Verkaufspreis. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass manchmal schon ein frischer Anstrich Wunder wirkt.


Aber auch kleine Maßnahmen bewirken schon Entscheidendes:

• Aufräumen, Staub wischen, Böden und Fenster putzen, gut lüften!


Helle, lichtdurchflutete Räume lassen ein Haus oder eine Wohnung strahlen. Ziehen Sie also die Vorhänge auf oder beleuchten Sie Räume mit angenehmen Licht. Tropfende Wasserhähne oder defekte Glühbirnen sollten Sie austauschen. 


Besichtigungstermine sollten mit potentiellen Interessenten einzeln durchgeführt werden. Für diesen ist ein Hauskauf eine große Entscheidung, die vielleicht nur einmal im Leben getroffen wird. Da sollte genügend Ruhe für eine genaue Besichtigung vorhanden sein. Weitere Interessenten können da störend wirken. 

Kaffeegeruch lässt eine wohnliche Atmosphäre aufkommen. Also brühen Sie kurz vor dem Termin noch frischen Kaffee auf und Ihre Interessenten fühlen sich wirklich willkommen.


Tipp 15: Verkaufsgrund offen kommunizieren

Bei Verhandlungen sollten Sie als Verkäufer stets das Gespräch führen. Persönliche Motive für den Verkauf sollten Sie daher nicht bekannt geben, damit Nachteile in den Verhandlungen vermieden werden können. Ansonsten könnte der Käufer Sie auch unter Druck setzen. Eine gute Argumentation wäre daher, einfach zu sagen, Sie möchten sich räumlich verändern oder aus beruflichen Gründen. 


Tipp 16: Kaufvertrag fehlerfrei gestalten

Sie und Ihr Käufer sind sich im Grunde einig und müssen den Vertrag bei einem Notar durchführen. Dieser wird als Unparteiischer einen Vertrag aufsetzen, aber auch hier finden sich noch Gestaltungsmöglichkeiten, die evtl. Ihr Geld kosten können:

• Vereinbaren Sie einen genauen Lasten-/ Nutzenwechsel, der durchaus auch in der weiteren Zukunft liegen kann. In der Regel ist dies auch der Übergabetermin.

• Das Datum zur Zahlung soll genau festgeschrieben werden. 

• Beschreiben Sie den Zustand der Immobilie und nehmen Sie bekannte Mängel auf. Formulieren Sie Regeln bezüglich der Gewährleistung. 

• Weisen Sie auf mögliche Grunddienstbarkeiten hin, sofern diese bestehen. 


Der Notar sollte den Vertragsentwurf natürlich juristisch einwandfrei und von der Sache her eindeutig gestalten. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Notars, auf etwaige wirtschaftliche oder finanzielle Nachteile für den Verkäufer hinzuweisen. Der Notar übernimmt keine Vertragsprüfung, sondern hat nur die offizielle Funktion der Beurkundung und Beglaubigung zu erfüllen. Und übergeben Sie den Energieausweis an den Notar, damit dieser im Vertrag mit aufgenommen werden kann, um Abmahnungen zu vermeiden. 


Zum Termin der Übergabe prüfen Sie zuerst, ob der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist. Sonst geben Sie keine Schlüssel raus, niemals!


Sie sollten ein ordentliches Übergabeprotokoll aufstellen: welche Schlüssel in welcher Anzahl sind übergeben worden, wie sind die Zählerstände?


Weiterhin müssen Sie den Eigentümerwechsel beim Schornsteinfeger anmelden!

Es gibt bereits seit Mitte des Jahres 2017 ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Mit diesem wurde eine neue Anzeigepflicht für Grundstückseigentümer eingeführt.

Nach § 1 Abs. 2 S. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), muss sich der neue Eigentümer nach Umschreibung im Grundbuch unverzüglich bei dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch anmelden. Dazu kann er schriftlich oder per Mail seine Daten, nämlich Name und Anschrift, übermitteln. Die Änderung trat bereits am 22.7.2017 in Kraft (Art. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, BGBl. 2017 I, S. 2495). Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 2 SchfHwG


Fazit

Sie sehen, der Verkauf einer Immobilie ist sehr umfangreich. Wenn Sie all diese Tipps beachten, sollten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung professionell und erfolgreich veräußern. 


Ihnen ist der Verkauf doch zu umfangreich oder Sie haben Angst, etwas falsch zu machen? Gehen Sie im Zweifel lieber auf Nummer sicher und lassen Sie sich von einem seriösen Makler beraten.

Nicht umsonst haben seriöse Makler eine spezielle Ausbildung absolviert und bilden sich regelmäßig fort. Auf Erfahrung zu setzen heißt, Fehler zu vermeiden. Bedenken Sie, es geht um einen erheblichen Teil Ihres Vermögens. 

Wir unterstützen Sie mit unserem Know-How gerne dabei, Ihre Immobilie zu verkaufen. In den meisten Fällen bringt ein guter Makler meist mehr, als er kostet.



Sie möchten Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen oder haben noch Fragen zum Thema? 

Sprechen Sie uns dazu an!



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