Sophienstraße, 16552 Schildow

   Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:   033056 994399  oder   0172 6410803   oder    office@schmalfuss-immobilien.de   



Informationen für Verkäufer

FAQ FÜR VERKÄUFER

IMMOBILIENVERKAUF - WAS IST ZU BEACHTEN?

Bei einem Immobilienverkauf ist die richtige Vorbereitung äußerst wichtig. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Verkauf zusammengestellt.

WIR BEANTWORTEN IHRE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUM IMMOBILIENVERKAUF

IMMOBILIENWERT

Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, gehen von folgenden Annahmen aus:

  • Mein neues Objekt kostet mich …, also brauche ich …
  • Damals habe ich ja bereits … gezahlt, die Immobilie muss jetzt viel mehr wert sein
  • Mein Nachbar hat für … verkauft und meine Immobilie ist viel schöner
  • Der Käufer verhandelt ja noch, also muss ich … auf den Preis aufschlagen

Diese Annahmen sind falsch! Eine Immobilie ist letztendlich immer genau das wert, was der Markt dafür zu zahlen bereit ist. Kaufinteressenten haben sich in der Regel bereits intensiv mit den lokalen Immobilienpreisen beschäftigt, besichtigten in der Umgebung bereits mehrere Objekte und wissen, was sie erwarten können.

Unser Tipp: Ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie neutral und verlassen Sie sich beim Verkauf nicht auf Ihr Bauchgefühl oder Auskünften von Nachbarn. Informieren Sie sich, wie sich der lokale Immobilienmarkt entwickelt. Falls Ihnen das alles zu aufwendig ist, beauftragen Sie einen Gutachter oder professionelle Immobilienmakler wie uns, um garantiert den bestmöglichen Preis zu erzielen.


VERKAUFSZEITRAUM

Bei einem eigenständigen Verkauf können vom Entschluß, die Immobilie zu verkaufen, bis zur Objektübergabe gut und gern viele Monate ins Land gehen. In der Regel fehlt das nötige Hintergrundwissen, um beispielsweise den Immobilienwert richtig zu ermitteln, alle Unterlagen zusammenzustellen, das Marketing umzusetzen, Besichtigungen zu organisieren und vieles mehr. Wenn dazu noch mit dem falschen Preis in den Verkauf gestartet und deshalb keinen Käufer gefunden wird, kann sich der ganze Verkaufsprozeß in die Länge ziehen. Je länger eine Immobilie auf dem Markt ist, desto kritischer werden Kaufinteressenten und umso mehr steigt das Risiko, gar nicht oder nur zu einem wesentlich niedrigeren Preis verkaufen zu müssen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Verkaufsbeginn umfassend über die Vielzahl der Aufgaben und Herausforderungen, die auf Sie zukommen. Überlegen Sie sich, ob Sie diese umsetzen können. Vielleicht möchten Sie doch lieber mit Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers das bessere Geschäft machen. Ein Verkauf mit Makler garantiert den bestmöglichen Preis – Sie sparen viel Zeit, schonen Ihre Nerven und gewinnen mehr rechtliche sowie finanzielle Sicherheit.



VORBEREITUNGEN ZUM VERKAUFSSTART

Für einen Verkauf sollten Sie zahlreiche Dokumente und Unterlagen, u. a. auch für das Exposé, zusammenstellen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • digitale Weitwinkelfotos
  • aufmerksamkeitsstarke Texte
  • aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Wirtschaftsplan (bei Eigentumswohnungen)
  • Energieausweis (Pflicht beim Verkauf, sonst drohen mehrere tausend Euro Bußgeld)
  • Grundrisse und Neugestaltung für Exposé
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)
  • Baubeschreibung
  • Wohnflächenberechnung
  • Flurkarte / Lageplan

Unser Tipp: Vor Verkaufsbeginn sollte hre Immobilie ansprechend hergerichtet sein. Dazu gehören notwendige Reparaturen und unter Umständen Modernisierungsmaßnahmen. Berücksichtigen Sie auch Ihrer Käuferzielgruppe: eine junge Familie mit Kindern betrachtet ihr potenzielles neues Zuhause unter anderen Gesichtspunkten als zum Beispiel ein Arztehepaar oder Interessenten im Ruhestand.

BESICHTIGUNGEN

In der Regel ist die Mehrheit der Interessenten berufstätig. Daher sollten Sie sich die Abende und Wochenenden entsprechend freihalten. Darüber hinaus ist es wichtig, das Haus oder die Wohnung für jeden Besichtigungstermin individuell vorzubereiten, damit sich jeder Interessent sofort wie zuhause fühlt. Ordnung und Sauberkeit vermitteln ein gemütliches Wohngefühl.

Bei der Besichtigung selbst sollte von der Begrüßung bis zur Verabschiedung immer ein freundlicher, respektvoller Umgang herrschen – akribischen oder unangenehmen Nachfragen seitens des Interessenten dürfen nicht persönlich genommen werden. Planen Sie genügend Zeit ein, damit Kaufinteressenten sich umfassend über die Immobilie informieren können. Das gilt auch für die Zeit nach der Besichtigung, wenn es darum geht, am Interessenten dranzubleiben, nachzuhaken und spätere Fragen zu beantworten.

Unser Tipp: Bitte überlegen Sie sich, wie Sie Kaufinteressenten vorab prüfen können. Es gibt tatsächlich zahlreiche Interessenten, die eigentlich überhaupt keine Kaufabsicht haben. Oder die gar keine Finanzierungsmöglichkeit finden werden - wer will schon Besichtigungstourismus? Finden Sie deshalb im Vorfeld heraus, ob es sich um echte Interessenten oder Immobilientouristen handelt, denn schließlich haben Sie weder Zeit noch Geld zu verschenken.


RECHTLICH EINWANDFREIER KAUFVERTRAG

In der Regel wird der Kaufvertrag vom Notar aufgesetzt. Der Notar wird auch die zwischen Ihnen und Ihrem Käufer ausgehandelten individuellen Vereinbarungen rechtssicher mit aufnehmen. Darüber hinaus geht ohne notarielle Beglaubigung ohnehin nichts.

Unser Tipp: Lassen Sie den Vertragsentwurf von einem Notar anfertigen, auf den Sie sich zuvor mit dem Käufer geeinigt haben. Etwaige Änderungen stimmen Sie mit dem Käufer ab und lassen den Vertrag erst beurkunden, wenn alle Vertragsänderungen beschlossen sind und die Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.


OBJEKTÜBERGABE

Zur Objektübergabe wechseln alle Objektunterlagen, Schlüssel sowie Versicherungsdokumente zum neuen Besitzer. In einem gemeinsamen Protokoll werden alle Zählerstände wie Strom, Wasser, Gas etc. aufgenommen. Durch Käufer und Verkäufer wird dieses unterschrieben. Durch jede Partei sind Ab- und Anmeldungen bei den zuständigen Versorgern und Vertragspartnern eigenständig vorzunehmen.

Unser Tipp: Die Objektübergabe sollte ausschließlich zu dem Termin vorgenommen werden, der im Kaufvertrag vereinbart wurde. Und auch erst dann, wenn der Kaufpreis bezahlt wurde - erst Zahlung, dann Objektübergaben. Nur so können die vom Notar vorgeschlagenen und im Kaufvertrag festgehaltenen Sicherungsmechanismen greifen.


HABEN SIE NOCH WEITERE FRAGEN ZUM IMMOBILIENKAUF?

Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen.

Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen.

Share by: