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Stromvertrag anmelden, abmelden, ummelden: Neue Regeln ab 06.06.2025

zeigt einen Stromzähler

Ab dem 6. Juni 2025 gelten in Deutschland verbindliche neue Vorgaben für Stromversorger, Netzbetreiber und Stromkunden. Der technische Wechselprozess muss künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein. Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind dann nicht mehr erlaubt. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung und Beschleunigung der Prozesse im Energiemarkt.


Was sich ändert – und was das konkret bedeutet

Bisher war es möglich, Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend anzumelden oder zu kündigen. Diese Kulanzregelung entfällt vollständig. Ab dem 06.06.2025 sind sämtliche Änderungen beim Stromliefervertrag nur noch mit Wirkung zu einem zukünftigen Termin zulässig.

Wer einen Anbieterwechsel plant oder einen Wohnungswechsel bevorsteht, muss künftig deutlich früher aktiv werden. Die Empfehlung lautet: mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Ein- oder Auszug mit dem Energieversorger Kontakt aufnehmen.


MaLo-ID statt Zählernummer

Eine weitere Neuerung betrifft die technische Identifikation der Verbrauchsstelle. Während bisher meist die Zählernummer verwendet wurde, rückt nun die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) in den Vordergrund. Sie dient der eindeutigen Zuordnung der Lieferstelle und wird auf der Stromrechnung ausgewiesen. Bei einem Umzug oder Vertragsabschluss sollte diese Nummer griffbereit sein.


Verspätete Meldung hat finanzielle Folgen

Wer sich zu spät an- oder abmeldet, wird automatisch der örtlichen Grundversorgung zugeordnet. Diese ist in der Regel teurer als marktübliche Tarife. Der Wechsel aus der Grundversorgung ist frühestens nach 14 Tagen möglich. Auch bei einem kurzfristigen Einzug ohne rechtzeitige Anmeldung wird automatisch der Grundversorger aktiv – unabhängig vom tatsächlichen Zählerstand oder Vertragsstatus.

Für Ausziehende gilt: Erfolgt die Abmeldung nicht mindestens zwei Werktage vor dem Auszug, bleibt der Vertrag bestehen – und damit auch die Zahlungspflicht.


Checkliste: So geht der Stromwechsel künftig richtig

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt eine strukturierte Vorgehensweise beim Mieterwechsel:


Vor dem Auszug des alten Mieters:

  • Auszugsdatum im Mietvertrag fixieren
  • Zählerstand am Auszugstag ablesen und fotografisch dokumentieren
  • Abmeldung beim Stromversorger durch den Mieter (inkl. Zählerdaten)

Vor dem Einzug des neuen Mieters:

  • Einzugsdatum vertraglich festhalten
  • Neuer Mieter meldet Stromversorgung rechtzeitig an
  • Zählerstand zum Einzugsdatum dokumentieren / MaLo-ID bereithalten

Beim Einzug:

  • Zählerstand gemeinsam ablesen und schriftlich festhalten
  • Zählernummer und Standort bereitlegen
  • Optional: Netzbetreiber oder Grundversorger informieren, wenn keine Anmeldung vorliegt

Zusätzlich sinnvoll:

  • Vorlage für Stromanmeldung bereitstellen
  • Kontaktdaten des örtlichen Grundversorgers notieren


Hinweise für Vermieter

Vermieterinnen und Vermieter sollten Mieter frühzeitig über die Neuregelungen informieren – idealerweise bereits bei der Wohnungszusage. Besonders kritisch kann es werden, wenn ein Mieter die Abmeldefrist versäumt und die Stromkosten für eine Wohnung trägt, die er bereits verlassen hat. In solchen Fällen liegt die Klärung beim jeweiligen Stromversorger – eine Vermittlung durch den Vermieter ist rechtlich nicht vorgesehen.


Fazit

Die neuen gesetzlichen Vorgaben verlangen von allen Beteiligten mehr organisatorisches Vorausdenken. Wer rechtzeitig handelt, verhindert unnötige Mehrkosten und sorgt für einen reibungslosen Übergang bei Stromlieferverträgen.





FAQ – Häufige Fragen zu den neuen Stromwechsel-Regeln

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine bundesweit eindeutige Kennung für Ihre Verbrauchsstelle. Sie finden sie auf Ihrer Stromrechnung, meist im Bereich der Vertrags- oder Zählerdaten.


Was passiert, wenn ich meinen Stromvertrag zu spät anmelde?
In diesem Fall übernimmt automatisch der Grundversorger die Belieferung. Diese Grundversorgung ist oft teurer als ein regulärer Tarif und kann frühestens nach 14 Tagen gewechselt werden.


Kann ich mich nach dem 06.06.2025 noch rückwirkend anmelden oder abmelden?
Nein. Rückwirkende Änderungen sind ab diesem Datum gesetzlich ausgeschlossen. Eine Stromanmeldung oder Abmeldung ist nur noch mit Wirkung zu einem zukünftigen Termin möglich.


Welche Fristen gelten künftig bei Einzug oder Auszug?
Die Anmeldung beim Energieversorger sollte mindestens 14 Tage vor Einzug erfolgen, spätestens aber zwei Werktage vorher. Gleiches gilt für die Abmeldung beim Auszug.


Wer haftet bei einer verspäteten Abmeldung?
Wenn ein Mieter sich nicht rechtzeitig abmeldet, bleibt der Vertrag bestehen. Die Kosten trägt der Vertragspartner, auch wenn die Wohnung bereits übergeben wurde. Vermieter können hier nicht vermitteln – die Klärung liegt zwischen Mieter und Stromversorger.

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