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Mietpreisbremse und Kappungsgrenze im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg hat sowohl die Mietpreisbegrenzungsverordnung als auch die Kappungsgrenzenverordnung erneuert.
Beide Verordnungen treten zum 1. Januar 2026
in Kraft und erweitern den Kreis der betroffenen Kommunen erheblich. Zukünftig sind 36 Städte und Gemeinden eingeschlossen (bisher 19), allerdings fallen auch fünf bisher erfasste Orte weg.
Mietpreisbremse in Brandenburg: Neue Rahmenbedingungen ab 2026
In allen aufgeführten Städten und Gemeinden gilt weiterhin die Mietpreisbremse. Für neu abgeschlossene Mietverträge bedeutet das:
Die Miete darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wie bisher bleiben Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen ausgenommen.
Die vorherige Regelung war bis Ende 2025 befristet. Grundlage dafür war die zeitlich begrenzte Ermächtigung im BGB. Nachdem der Bund die Mietpreisbremse im Juli bis Ende 2029 verlängert hat, können die Bundesländer ihre Landesverordnungen nun entsprechend anpassen – Brandenburg nutzt diese Möglichkeit vollumfänglich.
Reduzierte Kappungsgrenze: Begrenzte Mieterhöhungen im Bestand
Neben der Mietpreisbremse gilt in den betroffenen Kommunen ab 2026 eine abgesenkte Kappungsgrenze.
Für laufende Mietverhältnisse bedeutet das: Mieterhöhungen sind nur bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zulässig – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die gesetzlich zulässige Obergrenze von 20 Prozent wird damit spürbar reduziert. Für Vermieter und Mieter schafft das klarere und straffere Grenzen bei Mietanpassungen.
Diese 36 Städte und Gemeinden sind ab 2026 erfasst
- Kreisfreie Stadt Potsdam
- Landkreis Oberhavel: Glienicke/Nordbahn, Mühlenbecker Land, Birkenwerder - neu hinzugekommen sind Leegebruch und Oranienburg / für Hohen Neuendorf gelten beide Verordnungen nicht mehr
- Landkreis Barnim: Panketal - neu hinzu gekommen sind Ahrensfelde, Bernau bei Berlin und Biesenthal
- Landkreis Havelland: Neu hinzu gekommen sind Brieselang, Falkensee und Schönwalde-Glien,
- Landkreis Märkisch-Oderland: Neu hinzugekommen sind Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Rehfelde und Strausberg / für Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin und Schöneiche bei Berlin gelten die Verordnungen nicht mehr
- Landkreis Oder-Spree: Woltersdorf - neu hinzu gekommen sind Erkner und Grünheide (Mark) / für Gosen-Neu Zittau gelten die Verordnungen nicht mehr
- Landkreis Dahme-Spreewald: Eichwalde, Schulzendorf - neu hinzu gekommen sind Bestensee, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Wildau und Zeuthen
- Landkreis Teltow-Fläming: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren - neu hinzu gekommen sind Ludwigsfelde und Zossen
- Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow - neu hinzugekommen sind Nuthetal und Werder (Havel)
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